Wichtige Änderungen im Bereich Ausweis-/Passwesen zum Jahreswechsel
Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024
Die Ausstellung, Verlängerung, Aktualisierung von Kinderreisepässen durch die Städte/Gemeinden ist ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich.
Für Kinder ist daher ab dem 01.01.2024 ein richtiger Reisepass, alternativ ein Personalausweis zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Antragsdauer hierfür vermutlich 4 bis 5 Wochen betragen kann, da alle Dokumente zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden.
Die Kosten betragen für einen Reisepass 37,50 Euro und für einen Personalausweis 22,80 Euro bei einer Laufzeit von 6 Jahren.
Sind Lichtbilder von Kindern in Ausweisdokumenten nicht mehr aktuell, kann dies bei Auslandsreisen zu Rückweisungen durch die Zollbehörden an den Grenzübergängen bzw. Flughäfen führen. Solche Ausweisdokumente müssen auch vor Ablauf der Gültigkeit rechtzeitig erneuert werden.
Gebührenerhöhung beim Reisepass bei Personen ab dem 24. Lebensjahr:
Bei Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, erhöht sich die Gebühr für den Reisepass ab dem 01.01.2024 von 60,00 Euro auf 70,00 Euro.